Turkana Immobilien


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NEU: Ab dem 04.03.2019 muss jeder Verkäufer vor dem Verkauf, ein Wertgutachten vorweisen

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Ab dem 04.03.2019 muss jeder Verkäufer vor dem Verkauf, ein Wertgutachten vorweisen

Laut eines neuen Gesetzes, das ab dem 04.03.2019 greift, muss jeder Verkäufer vor dem Verkauf, ein Wertgutachten vorweisen.
Eine Wertermittlung einer Immobilie in Alanya wie eines Hauses, einer Wohnung, einem Ferienhaus, einer Villa oder eines unbebauten Grundstückes ist ein komplexes und umfangreiches Vorhaben. Es müssen alle wertrelevanten Aspekte, wie die Lage, die örtlichen Grundstückspreise und auch die Marktlage genau analysiert und bewertet werden und in einem Wertgutachten, einer Wertexpertise, oder einem Kurzgutachten niedergeschrieben werden. Durch Orts- und Marktkenntnis in der Türkei ist es möglich, detaillierte und fundierte Wertgutachten für Immobilien nach deutschen Richtlinien zu erstellen. Einer der Gründe ist, daß die Immobilie z.B. nicht geeignet sein kann, um durch den Erwerb eine türkische Staatsbürgerschaft zu erhalten und der zweite Grund ist dass man den realen Wert der Immobilie feststellt.

 

 

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